Inhaltsverzeichnis
Dieses Dokument erläutert die operativen Prinzipien der Y2Mate-Software und legt ihre beabsichtigte Funktionalität im Einklang mit den etablierten Benutzerrechten nach US-amerikanischem Recht dar. Es schafft Klarheit über das technische Design der Software und ihre Übereinstimmung mit den Grundsätzen der persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung.
Fundamentale Benutzerrechte nach US-amerikanischem Recht
Das Urheberrechtsgesetz der Vereinigten Staaten (Titel 17) begründet verschiedene grundlegende Rechte für Nutzer urheberrechtlich geschützten Materials. Das Bedeutendste davon ist die Doktrin der "Fair Use" (angemessene Nutzung).
Kapitel 1: Gegenstand und Geltungsbereich des Urheberrechts
§ 107. Beschränkungen ausschließlicher Rechte: Angemessene Nutzung
Ungeachtet der Bestimmungen der Abschnitte 106 und 106A ist die angemessene Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes, einschließlich einer solchen Nutzung durch Vervielfältigung in Kopien oder Tonträgern...für Zwecke wie Kritik, Kommentar, Berichterstattung, Lehre..., Wissenschaft oder Forschung, keine Verletzung des Urheberrechts.
Die primäre Funktion der Y2Mate-Software besteht darin, als Werkzeug für Nutzer zu dienen, um diese Rechte für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke auszuüben.
Die Haltung von Y2Mate zum DMCA
Das US-Urheberrechtsgesetz regelt ausdrücklich die Umgehung technologischer Schutzmaßnahmen. Die Y2Mate-Software ist in strikter Einhaltung dieses Gesetzes konzipiert und wird betrieben.
Kapitel 12: Urheberrechtsschutz- und Verwaltungssysteme
§ 1201. Umgehung von Urheberrechtsschutzsystemen
(a) VERSTÖSSE BEZÜGLICH DER UMGEHUNG TECHNOLOGISCHER MASSNAHMEN.—(1)(A) Niemand darf eine technologische Maßnahme umgehen, die den Zugang zu einem nach diesem Titel geschützten Werk wirksam kontrolliert.
Quelle:cc7819055cde3194bb3b136bad5cf58dwww.copyright.gov/title17/92chap12.html
Y2Mate umgeht keine technologische Maßnahme, die den Zugriff auf ein geschütztes Werk wirksam kontrolliert.
Y2Mates technische Funktionsweise
Das betriebliche Design der Y2Mate-Software gewährleistet die Einhaltung der oben genannten Gesetze, indem es eine entscheidende Unterscheidung zwischen der Zugangskontrolle und der Ermöglichung der persönlichen Nutzung nach der Autorisierung trifft.
Achtung vor DRM-Zugangskontrollen
Streaming-Dienste verwenden DRM, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Abonnenten ihre Inhalte ansehen können. Y2Mate respektiert diesen Schutz voll und ganz. Es ist eine zwingende Voraussetzung, dass ein Benutzer sich zunächst mit einem gültigen, aktiven Konto bei dem jeweiligen Dienst angemeldet hat. Die Software kann und umgeht kein Anmelde-, Authentifizierungs- oder Abonnement-Validierungssystem. Der Zugriff wird daher niemals mittels Y2Mate selbst erreicht.
Ermöglichung einer persönlichen Kopie nach Autorisierung
Sobald ein Abonnent vom Dienstanbieter authentifiziert wurde, erhält sein Browser oder seine Anwendung einen verschlüsselten Datenstrom, der dann zur sofortigen Wiedergabe entschlüsselt wird. Y2Mate operiert in dieser Phase. Es ist nicht an dem Brechen von Verschlüsselungen beteiligt; es erstellt lediglich eine lokale Kopie der Daten, die der Benutzer bereits ansehen darf.
Funktionale Parallelen in Standard-Webbrowsern
Das Konzept der Datenerfassung nach der Entschlüsselung ist nicht auf Y2Mate beschränkt. Erfahrene Benutzer können die integrierten "Entwicklertools" beliebter Browser wie Google Chrome oder Mozilla Firefox verwenden, um Netzwerkaktivitäten zu verfolgen, Medienssegmente zu lokalisieren und sie lokal zu speichern.
Obwohl dieser Prozess für die meisten Benutzer kompliziert sein kann, zeigt er doch, dass die Möglichkeit, solche Daten zu speichern, ein natürlicher Bestandteil der Funktionsweise moderner Browser ist. Y2Mate automatisiert diese bestehende technische Funktion und bietet eine benutzerfreundliche Oberfläche, ohne eine grundlegend neue Methode zur Umgehung von Schutzmaßnahmen einzuführen. Die Software überwindet keine wirksamen Schutzmechanismen über das hinaus, was Standard-Browserfunktionen bereits umgehen.
Fair Use und Anbietervereinbarungen
Bezüglich des Fair Use: Benutzer werden darauf hingewiesen, dass die Fair-Use-Doktrin (§ 107) einer differenzierten, fallweisen rechtlichen Analyse unterliegt und keine generelle Erlaubnis für alle persönlichen Reproduktionen darstellt.
Bezüglich der Nutzungsbedingungen der Anbieter: Abonnenten kommerzieller Streaming-Dienste sind an rechtsverbindliche Nutzungsbedingungen (ToS) gebunden, die Bestimmungen enthalten, welche die Reproduktion oder das Herunterladen von Inhalten ausdrücklich verbieten. Die Verantwortung für die Prüfung und Einhaltung dieser vertraglichen Verpflichtungen liegt ausschließlich beim Endbenutzer. Y2Mate lehnt jegliche Haftung für Handlungen des Benutzers ab, die einen Verstoß gegen solche Verträge Dritter darstellen.
*Rechtlicher Hinweis
- Dieses Dokument beschreibt die offizielle Position von Y2Mate und ist nicht als Rechtsberatung gedacht.
- Die hierin enthaltenen rechtlichen Analysen und Positionen beziehen sich ausschließlich auf das Urheberrecht der Vereinigten Staaten.
- Alle Informationen werden "wie besehen" und ohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung gestellt.